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Produktnummer: 698020001
Produktinformationen "Mipa Nitroverdünnung - Verdünner"
Hochwertiger, mittel- bis schnellflüchtiger Verdünner für Nitro- und Nitrokombinationslacke.
Top Verlaufs- und Glanzeigenschaften des verdünnten Lackes.
Hinweise:
Behälter dicht geschlossen halten.
Nicht in der Nähe von offenen Flammen, Hitze-oder Zündquellen verarbeiten oder lagern.
Das Material kann sich elektrostatisch aufladen, deshalb bei Entnahme fachgerecht erden.
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, GHS08 - GHS08: Menschlicher Oberkörper der durch eine Substanz angegriffen/verletzt wurde, H225 - H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar., H304 - H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein., H315 - H315: Verursacht Hautreizungen., H319 - H319: Verursacht schwere Augenreizung., H335 - H335: Kann die Atemwege reizen., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H373 - H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)., H412 - H412: H412: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung., P301+P310 - P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum Arzt oder … anrufen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P305+P351+P338 - P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen., P321 - P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen), P331 - P331: Kein Erbrechen herbeiführen., P362+P364 - P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.) Und vor erneutem Tragen waschen. |
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