13,20 €*
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage
Produktinformationen "Mipalux HS Goldlack"
Mipalux HS Goldlack ist ein hochwetterbeständiger, schnell trocknender und vergilbungsarmer High-Solid Alkydharzlack zur Erzielung von dekorativen Oberflächen.
Verwendungszweck
Dekorativer, goldfarbener High-Solid Alkydharzlack für die hochwertige, witterungsbeständige und strapazierfähige Zwischen-und Schlussbeschichtung von maßhaltigen Holzbauteilen, Metall, Hart-PVC sowie Altbeschichtungen im Innen- und Außenbereich.
Eigenschaften
- Hohe Deckkraft, hohe Füllkraft, gute Kantenabdeckung
- Leichte und rasche Verarbeitbarkeit, sehr guter Verlauf
- Witterungs- und UV-Beständigkeit
- Lösemittelarm
- hoher Festkörperanteil – deshalb hohe Trockenschichtdicken
- Beständig gegen Reinigungsmittel und bei vorübergehender
Beanspruchung durch Benzin, Diesel, Säuren und Laugen
in geringer Konzentration.
- Glanzgrad: seidenmatt
Ergiebigkeit
ca. 10 m²/ l je Arbeitsgang
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | EUH066 - EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., EUH208 - EUH208: Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen., GHS02 - GHS02: H220: Extrem entzündbares Gas, GHS07 - GHS07: Haut oder Augenreizung, GHS09 - GHS09: Umweltgefährlich, H226 - H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H411 - H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung., P210 - P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen., P261 - P261: P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden., P280 - P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P304+P340 - P304+P340: Bei Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen., P501 - P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |
---|