12,90 €*
Inhalt: 1 Liter
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 2-3 Tage
Produktnummer: 698060002
Produktinformationen "Mipa Waschverdünnung 1 Liter"
Mittelflüchtiges Spezial-Lösemittel zur Reinigung von Lackiergeräten, Pinseln, Werkzeugen, Metalloberflächen usw.
Geeignet für die Entfettung von Untergründen.
entzündlich
Hinweise:
Behälter dicht geschlossen halten.
Nicht in der Nähe von offenen Flammen, Hitze-oder Zündquellen verarbeiten oder lagern.
Das Material kann sich elektrostatisch aufladen, deshalb bei Entnahme fachgerecht erden.
GHS Piktogramme, Gefahrenhinweise H- und P-Sätze: | H304 - H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein., H315 - H315: Verursacht Hautreizungen., H319 - H319: Verursacht schwere Augenreizung., H335 - H335: Kann die Atemwege reizen., H336 - H336: Kann die Atemwege reizen., H373 - H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)., H412 - H412: H412: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung., P101 - P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten., P102 - P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen., P103 - P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen., P301+P310 - P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum Arzt oder … anrufen., P303+P361+P353 - P303+P361+P353: Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen., P305+P351+P338 - P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen., P310 - P310: Sofort Giftinformationszentrum Arzt oder … anrufen., P362+P364 - P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.) Und vor erneutem Tragen waschen., P501 - P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |
---|